SCHULGEBÜHREN

JÄHRLICHE SCHULGEBÜHREN 2026-2027 (IN EURO)

Sorgeberechtigte können im Rahmen unseres Schulgebührenermäßigungsprogramms eine Anpassung der Schulgebühr und der Aufnahmegebühr basierend auf ihrem positiven Bruttoeinkommen beantragen.

EARLY EDUCATION
3 bis 4 Jahre*15.300
5 Jahre*16,400
Einmalige Aufnahmegebühr7.500

* Ortsübliche Leistungen des Landkreises Potsdam-Mittelmark sind bereits abgezogen.

PRIMARY SCHOOL (KLASSE 1-5)
MINUMUM
MAXIMUM
Klasse 1175to19.400
Klasse 2175to20.000
Klasse 3175to20.300
Klasse 4175to21.400
Klasse 5175to21.600
Einmalige Aufnahmegebühr*to7.500

* Im Rahmen des Schulgebührenermässigungsprogramms entfällt die Mindest-Aufnahmegebühr für Einkommen bis 30.000,00 EUR. Für Einkommen über 30.000,00 EUR wird die Ermäßigungstabelle herangezogen.

SECONDARY SCHOOL (KLASSE 6 - 10)
MINIMUM
MAXIMUM
Klasse 617522.500
Klasse 717522.700
Klasse 817522.900
Klasse 917523.900
Klasse 1017524.200
Einmalige Aufnahmegebühr*to7.500

* Im Rahmen des Schulgebührenermässigungsprogramms entfällt die Mindest-Aufnahmegebühr für Einkommen bis 30.000,00 EUR. Für Einkommen über 30.000,00 EUR wird die Ermäßigungstabelle herangezogen.

SECONDARY SCHOOL (KLASSE 11 - 12)
Klasse 1125.000
Klasse 12**25.100
Einmalige Aufnahmegebühr7.500

** Die Schulgebühr für die 12. Klasse beinhaltet nicht die IBO Prüfungsgebühren.

ZUSÄTZLICHE GEBÜHREN 2025-2026 (IN EURO)
Einmalige Anmeldegebühr***100
Buchkaution (erstattungsfähig)300
BBIS Sportkleidungcirca 30 bis 100
Taschenrechner (ab Klasse 9)circa 150
Außerschulische Aktivitäten250-360 pro Schüler*in/Aktivität/Saison
Jährliche Schulreisezwischen 500 und 2000
Jährliche Busgebühren (externer Dienstleister)ab 2.065,10
Kantine (externer Dienstleister)von 6,20 bis 7,20 pro Schulessen
IBO Prüfungsgebühren**

** Die Schulgebühr für die 12. Klasse beinhaltet nicht die IBO Prüfungsgebühren.

*** Die einmalige Anmeldegebühr wird bei Abschluss des Schulvertrags angerechnet.

Die Schulgebühren werden in zwei Raten in Rechnung gestellt, wobei 60 % am 1. August eines jeden Jahres fällig sind und die verbleibenden 40 % am 1. Januar des Folgejahres.

Die Aufnahmegebühr und Kautionen sind bei Erhalt der unterzeichneten Verträge fällig.

Je nach geltendem Steuerrecht können die an die BBIS gezahlten Gebühren steuerlich absetzbar sein. Bitte wenden Sie sich an Ihren Steuerberater, um weitere Informationen zu erhalten.

BBIS Berlin Brandenburg International School Genehmigte Ersatz- und Ganztagsschule Klasse 1–10, Anerkannte Ergänzungsschule Klasse 11–12

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